Beschluss (EU) 2018/1609 des Rates vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) sowie im UNECE-Binnenverkehrsausschuss hinsichtlich der Annahme des Übereinkommens zur Erleichterung der Grenzübertrittsverfahren für Reisende, Gepäck und Frachtgepäck im internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt
Der Inhalt des Entwurf des Übereinkommens hat offenbar weder positive noch negative Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten der Union. Daher sollte die Union den Entwurf des Übereinkommens nicht unterstützen, hat aber keinen Grund, seine Annahme zu blockieren.
Erwägungsgrund 7 32018D1609
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