Erwägungsgrund 2 32016D2026
Gemäß Artikel 52 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Europäische Investitionsbank (EIB) am 28. Juli 2016 der Kommission für die von ihr verwalteten Instrumente aktualisierte Schätzungen der Mittelbindungen und Zahlungen übermittelt.