Erwägungsgrund 2 32018D1893
Seit dem Inkrafttreten des Assoziationsabkommens hat die EU ihre bilateralen Beziehungen zu dem Königreich Marokko weiter verstärkt und Marokko den fortgeschrittenen Status zuerkannt.
Seit dem Inkrafttreten des Assoziationsabkommens hat die EU ihre bilateralen Beziehungen zu dem Königreich Marokko weiter verstärkt und Marokko den fortgeschrittenen Status zuerkannt.