Erwägungsgrund 7 32018D1893
Die Kommission hat die möglichen Auswirkungen eines solchen Abkommens auf die nachhaltige Entwicklung bewertet, insbesondere im Hinblick auf die Vor- und Nachteile, die sich durch die für die Erzeugnisse der Westsahara gewährten Zollpräferenzen für die betroffene Bevölkerung ergeben, sowie die Auswirkungen auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen der betroffenen Gebiete. Die Auswirkungen der zolltariflichen Vorteile auf die Beschäftigung, die Menschenrechte und die Nutzung der natürlichen Ressourcen sind sehr schwer zu bemessen, da sie indirekter Natur sind. Es ist außerdem nicht einfach, hierzu objektive Informationen zu erlangen.