Erwägungsgrund 1 32021D0366
Das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) ist am 5. Januar 1976 in Kraft getreten. Es wurde zuletzt am 20. September 2010 geändert.
Das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) ist am 5. Januar 1976 in Kraft getreten. Es wurde zuletzt am 20. September 2010 geändert.