Erwägungsgrund 3 32018D1943
Am 3. Oktober 2018 hat die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (im Folgenden „OVCW“), die für die technische Durchführung des Projekts zuständige ist, um die Genehmigung der Union für die Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2017/2303 um zwölf Monate ersucht. Diese Verlängerung würde es der OVCW ermöglichen, die Durchführung der Tätigkeiten, ergänzt gemäß des Beschlusses im Hinblick auf die Bewältigung der vom Einsatz chemischer Waffen ausgehenden Bedrohung (C-SS-4/DEC.3) der Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, fortzusetzen und die geplanten Ziele dieser Tätigkeiten zu erreichen, einschließlich der Stärkung der Fähigkeit der OVCW, die vom Einsatz von Chemiewaffen ausgehende Bedrohung zu bewältigen.