Erwägungsgrund 6 32018D1943
Daher sollte der Beschluss (GASP) 2017/2303 dahin gehend geändert werden, dass durch die entsprechende Verlängerung seiner Geltungsdauer die in dem Beschluss genannten Tätigkeiten weiterhin durchgeführt werden können –
Daher sollte der Beschluss (GASP) 2017/2303 dahin gehend geändert werden, dass durch die entsprechende Verlängerung seiner Geltungsdauer die in dem Beschluss genannten Tätigkeiten weiterhin durchgeführt werden können –