Erwägungsgrund 11 32018D2027
CORSIA wird voraussichtlich für Flugzeugbetreiber gelten, die jährlich mehr als 10000 Tonnen CO2-Emissionen im internationalen Luftverkehr mit Flugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5700 kg produzieren, mit Ausnahme von Flügen im humanitären Einsatz, Ambulanzflügen oder Löschflügen.