Erwägungsgrund 4 32018D2027
Die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen wurde im Dezember 2015 durch die Annahme des Übereinkommens von Paris erfolgreich abgeschlossen. Das Ziel des Übereinkommens von Paris ist es, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und die Anstrengungen fortzusetzen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Alle Sektoren der Wirtschaft, auch die internationale Luftfahrt, sollten zur Verwirklichung dieser Emissionsreduzierung beitragen.