Erwägungsgrund 16 32018D2027
Die Union unterstützt die innerhalb der ICAO unternommenen Bemühungen mit dem Ziel, CORSIA so schnell wie möglich Geltung zu verschaffen. Gemäß der Richtlinie 2003/87/EG ist die Kommission derzeit damit befasst, die MRV-Vorgaben von CORSIA in Unionsrechtsakte zu überführen, die bis Januar 2019 in Kraft treten sollen. Zudem muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem sie darlegt, wie diese Instrumente in Unionsrecht umgesetzt werden könnten. Die in dem State Letter festgelegte Frist für die Meldung etwaiger Unterschiede ist zu kurz, als dass irgendwelche Anpassungen an CORSIA innerhalb dieser Frist von der Union verabschiedet werden könnten. Damit die ICAO umfassend die aktuelle rechtliche Situation auf Unionsebene sowie die Arbeiten, die im Bereich der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung begonnen worden sind, in vollem Umfang berücksichtigen kann, sollten die Mitgliedstaaten in Beantwortung des State Letters die Unterschiede in der Anlage zu diesem Beschluss mitteilen.