Erwägungsgrund 6 32018D2068
Zu diesem Zweck hat der Rat die Kommission am 16. April 2018 ermächtigt, Verhandlungen mit dem Königreich Marokko im Hinblick auf die Änderung des Abkommens und zur Vereinbarung eines neuen Durchführungsprotokolls zu führen. Nach Abschluss der Verhandlungen wurde am 24. Juli 2018 ein neues partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (im Folgenden „Fischereiabkommen“) paraphiert, sowie ein neues dazugehöriges Durchführungsprotokoll, einschließlich des Anhangs und der Anlagen zu diesem Protokoll und des Briefwechsels zu dem Fischereiabkommen, die integraler Bestandteil des Fischereiabkommens sind.