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Der EZB-Rat hat die Auswirkungen und fortlaufende Umsetzung des oben genanntenvorerwähnten ESM-Programms für Griechenland sowie das Bekenntnis der griechischen Behörden, das Programm vollständig umzusetzen, einer Beurteilung unterzogen. Auf der Grundlage dieser Beurteilung war der EZB-Rat der Auffassung, dass die Hellenische Republik den mit dem Programm verbundenen Auflagen nachkommt. Daher hat der EZB-Rat am 22. Juni 2016 den Beschluss (EU) 2016/1041 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/18) erlassen, mit dem die Notenbankfähigkeit der von der Hellenischen Republik begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems wiederhergestellt wurde, wobei diese Schuldtitel besonderen Abschlägen unterlagen, und legte fest, dass die Hellenische Republik als Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets gilt, der ein Programm der Europäischen Union/des Internationalen Währungsfonds erfüllt.
Der EZB-Rat hat daher beschlossen, dass die Standardkriterien und die Bonitätsschwellenwerte des Eurosystems ab 21. August 2018 auf von der Hellenischen…
Ausnahmsweise wurden durch den Beschluss EZB/2013/13 die auf von der Republik Zypern begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel…
Gemäß Artikel 1 der Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität zwischen dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Hellenischen Republik, der Bank of…
Im Sinne von Artikel 1 Absatz 3, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 8 der Leitlinie EZB/2014/31 gilt die Hellenische Republik nicht mehr als Mitgliedstaat des…
Derzeit gilt die Hellenische Republik gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Leitlinie EZB/2014/31 als Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets, der im Sinne von Artikel 6…
Der EZB-Rat hat daher beschlossen, dass die Standardkriterien und die Bonitätsschwellenwerte des Eurosystems ab 1. April 2016 auf von der Republik Zypern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.