Erwägungsgrund 3 32018D0224
Die restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe sollten daher bis zum 20. Februar 2019 verlängert werden. Der Rat sollte die restriktiven Maßnahmen unter Berücksichtigung der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Simbabwe fortlaufend überprüfen.