Erwägungsgrund 3 32018D0254
Nach dem erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen wurde der Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken (im Folgenden „Vertrag von Marrakesch“) am 27. Juni 2013 angenommen. Der Vertrag von Marrakesch ist am 30. September 2016 in Kraft getreten.