Erwägungsgrund 6 32018D0254
Die Verordnung (EU) 2017/1563 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates, durch die die Verpflichtungen der Union aus dem Vertrag von Marrakesch umgesetzt werden, wurden am 13. September 2017 angenommen.