Erwägungsgrund 5 32018D0254
Der Vertrag von Marrakesch enthält eine Reihe internationaler Regeln, die sicherstellen, dass auf nationaler Ebene Einschränkungen des oder Ausnahmen vom Urheberrecht zugunsten von blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen bestehen. Mit dem Vertrag von Marrakesch soll außerdem der grenzüberschreitende Austausch von Kopien veröffentlichter Werke in einem zugänglichen Format ermöglicht werden, die unter diesen Einschränkungen des oder Ausnahmen vom Urheberrecht erstellt wurden. Der Vertrag von Marrakesch wird auf diese Weise den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen innerhalb und außerhalb der Union erleichtern.