Erwägungsgrund 7 32018D0262
Allerdings muss Ziel 2 der geplanten Bürgerinitiative auch im Lichte von Artikel 79 AEUV geprüft werden. Nach diesem Artikel können Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge für die Zwecke einer gemeinsamen Einwanderungspolitik, die in allen Phasen eine wirksame Steuerung der Migrationsströme sowie die Verhütung und verstärkte Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel gewährleisten soll, erlassen werden, unter anderem im Bereich illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt, einschließlich Abschiebung und Rückführung von Personen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten.