Erwägungsgrund 5 32018D0402
Die Gruppe sollte von der Kommission (GD Beschäftigung, Soziales und Integration) geleitet werden und sich aus hochrangigen Vertretern mitgliedstaatlicher Behörden, Sozialpartnern auf Unionsebene sowie Vertretern der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zusammensetzen. Die Sozialpartner auf Unionsebene sollten Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten.