Erwägungsgrund 6 32018D0639
Am 30. Mai 2017 ermächtigte der Rat die Kommission — vorbehaltlich der Annahme des Beschlusses (EU) 2017/1324 — zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Union mit Marokko über ein internationales Abkommen zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung Marokkos an der PRIMA. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Königreichs Marokko an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (im Folgenden „Abkommen“) erfolgreich abgeschlossen.