Beschluss (EU) 2018/639 des Rates vom 19. März 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Königreichs Marokko an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324 wird Marokko vorbehaltlich des Abschlusses einer völkerrechtlichen Übereinkunft über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Union, in der die Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Königreichs Marokko an der PRIMA festgelegt sind, zu einem teilnehmenden Land der PRIMA.
Erwägungsgrund 5 32018D0639
Erwägungsgrund 5 32018D0639Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen