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Am 3. Mai 2016 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee bekräftigt, dass die Schaffung einer Vorratslagerfähigkeit eine sinnvolle Maßnahme ist, die einer raschen Entsendung von Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) förderlich wäre. Es ist übereingekommen, dass eine neue Vorratslagerfähigkeit nach Maßgabe des Artikels 58 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates von einer öffentlichen Einrichtung oder einer privatrechtlichen Einrichtung, die im öffentlichen Auftrag der Mitgliedstaaten tätig wird, betrieben werden sollte, und es hat den EAD ersucht, das entsprechende Auswahlverfahren durchzuführen. Die Leistungsbeschreibung für das Auswahlverfahren wurde von den einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates gebilligt.
Der Rat hat am 13. November 2012 den Beschluss 2012/698/GASP angenommen, mit dem ein Vorratslager für zivile Krisenbewältigungsmissionen eingerichtet wurde. Der…
In seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 stimmte der Rat außerdem den Vorschlägen über strategische Vorausschau und Überwachung zu, mit denen der Rat, die…
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse…
Am 26. April 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/653 über die Schaffung einer Vorratslagerfähigkeit für zivile Krisenbewältigungsmissionen erlassen.
Der Europäische Rat vom 8./9. März 2007 billigte den Vorschlag der Kommission, eine europäische hochrangige Gruppe für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung…
Wie aus den Erklärungen hervorgeht, die dem Protokoll der Ratstagung beigefügt waren, auf der der Beschluss 2013/488/EU des Rates erlassen wurde, haben der Rat,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.