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Mit der Vorratslagerfähigkeit sollte ein strategischer Bestand an wesentlicher Ausrüstung und wesentlichen Gütern, die für die rasche Entsendung ziviler GSVP-Missionen erforderlich sind, erworben, gelagert, instandgehalten und wiederaufgestockt werden. Mit der Vorratslagerfähigkeit sollten auch neue und gebrauchte Ausrüstungsgegenstände und Güter für zivile GSVP-Missionen erworben, gelagert, instandgehalten und zur Verfügung gestellt und ferner Unterstützungsdienste für zivile GSVP-Missionen erbracht werden. Sonstige gebrauchte Ausrüstungsgegenstände und Güter, die von solchen Missionen stammen, sollten ebenfalls erworben, gelagert und zur Verfügung gestellt werden können.
Mit der Vorratslagerfähigkeit können des Weiteren für zivile GSVP-Missionen gebrauchte Ausrüstungsgegenstände und Güter, die von anderen Missionen dieser Art…
Mit der Vorratslagerfähigkeit werden die Ausrüstung und die Güter nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 auf Ersuchen einer zivilen GSVP-Mission auf…
Der Beschluss 2012/698/GASP wird aufgehoben. ANHANG WESENTLICHE AUSRÜSTUNG UND WESENTLICHE GÜTER, DIE DER BETREIBER DER VORRATSLAGERFÄHIGKEIT BEREITSTELLT Der…
Um die schnelle Bereitstellung von wesentlicher Ausrüstung und wesentlichen Gütern und die Erbringung angemessener Unterstützungsdienste für zivile…
Zusicherungen seitens des Endverwenders, durch die nachgewiesen wird, dass er über die zu einer sicheren und nachhaltigen Waffen- und Munitionsverwaltung…
Mit der Vorratslagerfähigkeit sollte außerdem als eine sekundäre Aufgabe die gleiche Unterstützung für ein sonstiges operatives Vorgehen der Union nach Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.