Erwägungsgrund 2 32018D0653
Der Rat hat am 13. November 2012 den Beschluss 2012/698/GASP angenommen, mit dem ein Vorratslager für zivile Krisenbewältigungsmissionen eingerichtet wurde. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat im Einklang mit Artikel 6 des genannten Beschlusses die Nützlichkeit, Wirksamkeit und Effizienz des Vorratslagers überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde in den einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates in der ersten Jahreshälfte 2016 erörtert.