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Die Union hat auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien ihre Bereitschaft geäußert, nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie das Übereinkommen von Aarhus im Einklang mit den fundamentalen Grundsätzen der Rechtsordnung der Union und ihrem System der gerichtlichen Überprüfung eingehalten werden kann. Die Union sollte konkrete Schritte in diese Richtung unternehmen, indem sie die Kommission ersucht, eine Untersuchung der Möglichkeiten der Union, den Feststellungen des Ausschusses in der Sache ACCC/C/2008/32 Rechnung zu tragen, vorzulegen. Es erscheint möglich, die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 in einer Weise zu ändern, die das System der gerichtlichen Überprüfung der Union unangetastet lässt, insbesondere durch eine Ausweitung der Kategorie der Rechtsakte der Union, deren interne Überprüfung beantragt werden kann.
Die Union sollte nach Mitteln und Wegen suchen, wie das Übereinkommen von Aarhus im Einklang mit den fundamentalen Grundsätzen der Rechtsordnung der Union und…
Der Rat ersucht die Kommission, bis 30. September 2019 eine Untersuchung darüber vorzulegen, welche Möglichkeiten die Union hat, den Feststellungen des…
Am 17. März 2017 sind bei der Union in der Sache ACCC/C/2008/32 Feststellungen des Ausschusses über den Zugang zu den Gerichten auf Ebene der Union (im…
Am 17. März 2017 gingen bei der Union in der Sache ACCC/C/2008/32 Feststellungen in Bezug auf den Zugang zu den Gerichten auf Ebene der Union (im Folgenden…
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, der auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus hinsichtlich des Entscheidungsentwurfs…
Die Union ist den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Aarhus im Hinblick auf ihre Einrichtungen und Organe insbesondere mit der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.