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Unter Berücksichtigung der vom Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung in der Sache ACCC/C/2008/32 geäußerten Bedenken reichte die Kommission am 14. Oktober 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (im Folgenden „Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006“) ein. Die gesetzgebenden Organe haben am 12. Juli 2021 eine politische Einigung über die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 erzielt. Mit der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 wird gewährleistet, dass das Unionsrecht den Vorschriften des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in einer Weise Genüge tut, die mit den Grundprinzipien des Unionsrechts und seinem System der gerichtlichen Überprüfung vereinbar ist.
Die Kommission hat den Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung über die Einzelheiten der politischen Einigung über die Änderung der Verordnung (EG) Nr.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Anwendung des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der…
Mit dem Beschluss (EU) 2018/881 forderte der Rat eine Untersuchung der Möglichkeiten der Union zur Berücksichtigung der Feststellungen des Ausschusses zur…
Die Union hat auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien ihre Bereitschaft geäußert, nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie das Übereinkommen von Aarhus im…
Die Kommission kündigte in ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 zum europäischen Grünen Deal an, eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 ins Auge…
Unter Berücksichtigung von Artikel 9 Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Århus sowie der Feststellungen und Empfehlungen des Ausschusses zur Überwachung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.