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Der Rat hat am 12. Oktober 2017 den Beschluss (EU) 2017/1908 angenommen, mit dem einige Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Visa-Informationssystem (im Folgenden „VIS“) in Bulgarien und in Rumänien in Kraft gesetzt werden, unbeschadet des gesonderten Beschlusses des Rates über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen der betreffenden Mitgliedstaaten, der gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 einstimmig angenommen werden muss. Durch das Inkraftsetzen dieser Bestimmungen, durch die Bulgarien und Rumänien gemäß den im besagten Beschluss festgelegten Verfahren und Bedingungen der Zugriff auf VIS-Daten zu Abfragezwecken gestattet wird, sollen Bulgarien und Rumänien die Kontrollen an den Grenzübergangsstellen an ihren Außengrenzen, die Schengen-Außengrenzen sind, und innerhalb ihres Hoheitsgebiet erleichtert werden, wodurch die Sicherheit im Schengen-Raum erhöht und die Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus erleichtert wird.
Die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen der betreffenden Mitgliedstaaten und ihre volle Beteiligung an der gemeinsamen Visumpolitik des…
Ab dem Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte Bulgarien und Rumänien die Abfrage von Daten des Visa-Informationssystems (VIS) in schreibgeschützter Form ohne…
1. Artikel 1 und 126 bis 130 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der…
Der Rat hat am 29. Juni 2010 den Beschluss 2010/365/EU angenommen. Diesem Beschluss zufolge gelten die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das…
Der Rat hat am 9. Juni 2011 gemäß dem geltenden Schengen-Bewertungsverfahren festgestellt, dass Bulgarien und Rumänien die Voraussetzungen in allen Bereichen…
Der Rat hat am 9. Juni 2011 gemäß dem geltenden Schengen-Bewertungsverfahren festgestellt, dass Bulgarien und Rumänien die Voraussetzungen in allen Bereichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.