Art. 4 32018D0937
Mit ausreichendem Vorlauf vor dem Beginn der Wahlperiode 2024-2029 legt das Europäische Parlament dem Europäischen Rat gemäß Artikel 14 Absatz 2 EUV einen Vorschlag für eine aktualisierte Zuweisung der Sitze im Europäischen Parlament vor.