Erwägungsgrund 10 32019D1001Nach Ansicht des Rates wurde das übermäßige Defizit in Spanien korrigiert, weshalb die Entscheidung 2009/417/EG aufgehoben werden sollte.
Art. 1 32017D1225BESCHLUSS (EU) 2017/1225 DES RATES vom 16. Juni 2017 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/288/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit Portugals korrigiert worden ist.
Art. 1 Abs. 1 32017D0984BESCHLUSS (EU) 2017/984 DES RATES vom 8. August 2016 zur Inverzugsetzung Spaniens mit der Maßgabe, die zum Abbau des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen
Spanien beendet das bestehende übermäßige Defizit bis 2018.
Art. 1 32017D1789BESCHLUSS (EU) 2017/1789 DES RATES vom 25. September 2017 zur Aufhebung der Entscheidung 2009/415/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit Griechenlands korrigiert worden ist.
Art. 1 32007D0490ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 5. Juni 2007 zur Aufhebung der Entscheidung 2003/89/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Deutschland (2007/490/EG)
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit Deutschlands korrigiert wurde.