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Nach der Entschließung mit Satzungscharakter Nr. (93) 28 des Europarates zu Teilabkommen und erweiterten Abkommen können Nichtmitgliedstaaten des Europarates und internationale Organisationen bei Teilabkommen und erweiterten Abkommen wie der Vereinbarung über die Einsetzung der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) Beobachterstatus erhalten.
Die Mitgliedstaaten der Union unterstützen auf der 83. Vollversammlung der GRECO oder auf ihrer anschließenden Vollversammlung die Annahme des Beschlusses über…
Die Erlangung des Beobachterstatus hat Rechtswirkungen, die auf Folgendes beschränkt sind: Beobachter sind berechtigt, an den Sitzungen der GRECO-Gruppe…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates steht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) der Teilnahme von…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates steht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) der Teilnahme von…
Da es im Interesse einer ordnungsgemäßen öffentlichen Lenkung erforderlich ist, die Einheitlichkeit der Programmverwaltung, eine beschleunigte…
Zudem hat die Kommission in der Erklärung die Auffassung vertreten, dass zum einen die Vertreter der europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde und der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.