Erwägungsgrund 10 32025D1896
Aufgrund der Tatsache, dass ihre einschlägige Erfahrung und Fachkenntnis eher selten sind und das Thema sehr speziell ist, ist davon auszugehen, dass die Mitglieder des Präventionsnetzes und seiner Untergruppen sowie die eingeladenen Experten hoch spezialisierte Beratung auf hohem Niveau bereitstellen werden und dadurch ein erheblicher Mehrwert erzielt werden dürfte. Ihre Dienste sind entscheidend für die Entwicklung und Umsetzung nutzbarer, einer strengen Bewertung unterzogener und wirksamer präventiver Interventionsprogramme oder -maßnahmen, die die Häufigkeit von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet und offline in der Union senken und den Austausch bewährter Verfahren im Einklang mit der EU-Strategie und zur Unterstützung der in der Richtlinie 2011/93/EU festgelegten Maßnahmen erleichtern sollen. Vor diesem Hintergrund, und da es sich um hoch qualifizierte, spezialisierte und unabhängige Sachverständige handelt, die anhand objektiver Kriterien ausgewählt werden, ist es gerechtfertigt, Einzelpersonen, die in bestimmten Fällen ad personam ernannt werden, für die von ihnen im Rahmen dieses Beschlusses erbrachten Dienste zu vergüten.