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Die Erlangung des Beobachterstatus hat Rechtswirkungen, die auf Folgendes beschränkt sind: Beobachter sind berechtigt, an den Sitzungen der GRECO-Gruppe teilzunehmen und Zugang zu allen erörterten Dokumenten zu erhalten; Beobachter haben kein Stimmrecht, werden keiner Evaluierung unterzogen, vertreten keine förmlichen Standpunkte in Evaluierungsprozessen und nehmen nicht an Evaluierungsmissionen teil. Von Beobachtern wird kein finanzieller Beitrag gefordert.
Beobachter und ihre Vertreter können vom Vorsitz zur Teilnahme an den Beratungen der Gruppe zugelassen werden und ihr Fachwissen beitragen. Sie haben jedoch…
Beobachter und ihre jeweilige Vertretung können vom Vorsitz zur Teilnahme an den Beratungen der Gruppen und der Untergruppen zugelassen werden und ihr…
Die Vertreter der Beobachter können vom Vorsitz zur Teilnahme an den Beratungen der Gruppe zugelassen werden und ihr Fachwissen einbringen. Sie beteiligen sich…
Nach der Entschließung mit Satzungscharakter Nr. (93) 28 des Europarates zu Teilabkommen und erweiterten Abkommen können Nichtmitgliedstaaten des Europarates…
Ein Vertreter der Kommission kann nach entsprechender Einladung als Beobachter an den Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen. Beobachter haben keinen…
Beobachter sind nicht verpflichtet, Beiträge aus ihren eigenen Ressourcen und Fachkenntnissen zu einem Projekt zu leisten. Sie können sich darum bewerben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.