Art. 1 32022D2270BESCHLUSS (GASP) 2022/2270 DES RATES vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2108 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2108 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32023D0123BESCHLUSS (GASP) 2023/123 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/97 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32021D1025BESCHLUSS (GASP) 2021/1025 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/809 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32021D2033BESCHLUSS (GASP) 2021/2033 DES RATES vom 19. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/97 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32026D1719BESCHLUSS (GASP) 2026/1719 DES RATES vom 13. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/2377 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2025/2377 erhält folgende Fassung: