Erwägungsgrund 3 32019D1092
Am 27. März 2019 hat die durchführende Organisation, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW), die Union ersucht, die Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2017/2302 zu verlängern. Die Verlängerung der Geltungsdauer dieses Beschlusses um 12 Monate würde der OVCW ermöglichen, ihre Tätigkeiten gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses über das Enddatum gemäß Artikel 5 Absatz 2 hinaus weiter durchzuführen und ihre angestrebten Ziele zu erreichen.