Erwägungsgrund 5 32019D1092
Wie im Ersuchen der OVCW vom 27. März 2019 ausdrücklich erwähnt, könnte die Fortsetzung der in Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2302 genannten Tätigkeiten ohne jeglichen weiteren Mittelbedarf erfolgen.
Wie im Ersuchen der OVCW vom 27. März 2019 ausdrücklich erwähnt, könnte die Fortsetzung der in Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2302 genannten Tätigkeiten ohne jeglichen weiteren Mittelbedarf erfolgen.