Erwägungsgrund 2 32019D1181
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union fiskalpolitische, makroökonomische und strukturpolitische Koordinierungsinstrumente entwickelt und eingeführt. Als Teile dieser Instrumente bilden die im Anhang des Beschlusses (EU) 2018/1215 des Rates festgelegten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (im Folgenden „beschäftigungspolitische Leitlinien“) und die in der Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates genannten Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union die integrierten Leitlinien zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 (im Folgenden „integrierte Leitlinien“). Sie sollen als Richtschnur für die Umsetzung der Politik in den Mitgliedstaaten und in der Union dienen und spiegeln die gegenseitige Abhängigkeit der Mitgliedstaaten wider. Die sich daraus ergebenden koordinierten Strategien und Reformen auf Unions- und nationaler Ebene sollen zusammen einen angemessenen gesamtwirtschaftlichen und sozialen Policy-Mix ergeben, der positive Ausstrahlungseffekte entfalten sollte.