Erwägungsgrund 5 32019D1181
Die integrierten Leitlinien sollten die Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen bilden, die der Rat gegebenenfalls an die Mitgliedstaaten richtet. Bei der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien sollten die Mitgliedstaaten den Europäischen Sozialfonds und andere Unionsfonds vollständig nutzen. Auch wenn die Adressaten der integrierten Leitlinien die Mitgliedstaaten und die Union sind, sollten die beschäftigungspolitischen Leitlinien in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und unter enger Einbeziehung von Parlamenten sowie Sozialpartnern und Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt werden.