Erwägungsgrund 6 32019D1181
Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz sollten – im Einklang mit ihrem jeweiligen, auf den AEUV gestützten Mandat – die Umsetzung der einschlägigen politischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der beschäftigungspolitischen Leitlinien überwachen. Diese Ausschüsse sollten mit den anderen Vorbereitungsgremien des Rates, die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligt sind, eng zusammenarbeiten. Der Grundsatzdialog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission sollte insbesondere für die beschäftigungspolitischen Leitlinien beibehalten werden.