Erwägungsgrund 8 32019D1181
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollten im Wesentlichen unverändert bleiben, damit gewährleistet ist, dass das Hauptaugenmerk auf ihrer Umsetzung bleibt. Nach einer Bewertung der Arbeitsmarktentwicklungen und der sozialen Lage seit Annahme der beschäftigungspolitischen Leitlinien im Jahr 2018 wurde festgestellt, dass keine Aktualisierung erforderlich ist. Die Gründe für die Annahme der beschäftigungspolitischen Leitlinien im Jahr 2018 sind nach wie vor stichhaltig; daher sollte an diesen Leitlinien festgehalten werden —