Beschluss (EU) 2019/131 des Rates vom 15. Oktober 2018 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Königreich Norwegen und die Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems
Soweit die Schweiz betroffen ist, wurde das Kumulierungssystem ursprünglich durch ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Schweiz eingeführt. Dieser Briefwechsel erfolgte am 14. Dezember 2000, nachdem der Rat mit dem Beschluss 2001/101/EG die entsprechende Genehmigung erteilt hatte.
Erwägungsgrund 3 32019D0131
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