Beschluss (EU) 2019/131 des Rates vom 15. Oktober 2018 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Königreich Norwegen und die Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems
Um zu gewährleisten, dass ein Urspungsbegriff angewendet wird, der den Ursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der Union entspricht, hat die Schweiz ihre APS-Ursprungsregeln geändert. Daher muss das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Schweiz überarbeitet werden.
Erwägungsgrund 4 32019D0131
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