Erwägungsgrund 2 32019D1560
Seit der Annahme des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP haben sich infolge einiger Entwicklungen — sowohl auf EU- als auch auf internationaler Ebene — für die Mitgliedstaaten neue Verpflichtungen und Zusagen ergeben.
Seit der Annahme des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP haben sich infolge einiger Entwicklungen — sowohl auf EU- als auch auf internationaler Ebene — für die Mitgliedstaaten neue Verpflichtungen und Zusagen ergeben.