Erwägungsgrund 3 32019D1560
Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, im Folgenden „ATT“), mit dem der internationale Handel mit konventionellen Waffen geregelt wird, in Kraft getreten. Alle Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des ATT. Ziel des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regelung oder zur Verbesserung der Regelung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen einzuführen, den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umleitung dieser Waffen zu verhindern.