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Die Kommission führt auf der Grundlage von Artikel 86 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und gemäß Anhang IX des genannten Beschlusses sowie gemäß dem Beschluss C (2004) 1588 der Kommission Verwaltungsuntersuchungen, Vorverfahren, Disziplinar- und Aussetzungsverfahren durch. Diese Aufgaben fallen in erster Linie in die Zuständigkeit des Untersuchungs- und Disziplinaramtes der Kommission („IDOC“), einer Direktion, die der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit angegliedert ist. Disziplinarverfahren können Untersuchungen umfassen, die vom Disziplinarrat der Kommission gemäß Artikel 17 Anhang IX des Statuts durchgeführt werden.
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten nach Anhörung der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte die zur Umsetzung der Artikel 80 bis 85 und 87…
Der Ausschuss erlässt im Einvernehmen mit der Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen gemäß den Festlegungen von Artikel 110 des Statuts.
Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen, einschließlich Informationen über die Benennung der für die Verwaltung und Kontrolle zuständigen…
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Einzelheiten der Inspektionsverfahren einschließlich der Anforderungen an Qualifikation und…
sofern sie zu dem Schluss kommt, dass die ihr gemeldeten Informationen eine Verwaltungsuntersuchung rechtfertigen, entscheiden, die entsprechenden von der…
Das Amt führt Verwaltungsuntersuchungen zum Zwecke der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.