Erwägungsgrund 121 32024R2509
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte, um seine Wirksamkeit zu erhöhen, unbeschadet des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch auf natürliche Personen angewendet werden, die für das Fehlverhalten einer Stelle verantwortlich sind, sodass sie daran gehindert werden, an Gewährungsverfahren teilzunehmen oder für die Ausführung von Unionsmitteln entweder ad personam oder über eine neue Unternehmensidentität ausgewählt zu werden.