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Im Statut der Beamten der Europäischen Union und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union („Statut“), die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 festgelegt sind, ist vorgeschrieben, dass die Kommission bestimmte Anträge und Beschwerden zu bearbeiten hat. Diese Aufgaben werden hauptsächlich von dem für Einsprüche und die Überwachung von Fällen zuständigen Referat der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit („GD HR“) wahrgenommen, das jeweils die relevanten Tatsachen ermittelt und rechtlich bewertet, um die Anstellungsbehörde oder die für den Abschluss von Dienstverträgen zuständige Behörde („Behörde“) bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Für das Personal der Agentur gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der…
gemäß Absatz 2 dieses Artikels in Bezug auf das Personal des Ausschusses Ausübung der Befugnisse, die durch das Statut der Beamten der Europäischen Union der…
er erlässt gemäß Artikel 110 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Beamtenstatut“) geeignete Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des…
gegebenenfalls die Festlegung von Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen…
Der Generaldirektor der Agentur und ihr Personal sind oder werden Beamte der Europäischen Gemeinschaften, für die das Statut der Beamten der Europäischen…
Unbeschadet des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels wird die Europäische Kommission — das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.