Art. 2 32019D1917BESCHLUSS (EU) 2019/1917 DES RATES vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Zusammenhang mit der vorgesehenen Annahme bestimmter Änderungen der Anlage 3 zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1317BESCHLUSS (EU) 2019/1317 DES RATES vom 18. Juli 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Festlegung der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0117BESCHLUSS (EU) 2019/117 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung für die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter und Mediatoren zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1709BESCHLUSS (EU) 2019/1709DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Hinblick auf die geplante Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der die Entwicklungsland-Mitglieder der WTO in die Lage versetzt werden, Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1017BESCHLUSS (EU) 2019/1017 DES RATES vom 14. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung Georgiens zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1708BESCHLUSS (EU) 2019/1708 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, im Rahmen des US-Gesetztes Caribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.