Erwägungsgrund 3 32019D1707
In der sechsten Sitzung des Handelsausschusses am 24. Oktober 2018 haben Vertreter der Union und der Pazifik-Staaten eine Liste technischer Änderungen des Abkommens erstellt, die erforderlich sind, um dem Beitritt Samoas zum Abkommen Rechnung zu tragen. Die Vertreter der Union und der Pazifik-Staaten kamen zu dem Schluss, dass diese Änderungen dazu führen würden, dass Samoa als Vertragspartei des Abkommens aufgenommen und sein Marktzugangsangebot in Anhang II des Abkommens hinzugefügt würde. Jedes Mal, wenn ein weiterer Pazifik-Inselstaat dem Abkommen beitritt, wären ähnliche Änderungen des Abkommens erforderlich.