Beschluss (EU) 2021/1729 des Rates vom 24. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingerichtet wurde, hinsichtlich der Verlängerung der Frist nach Artikel 540 Absatz 3 jenes Abkommens, in der DNA-Profile und Fingerabdrücke mit dem Vereinigten Königreich ausgetauscht werden können, zu vertretenden Standpunkt
Auf der Grundlage eines Gesamtbewertungsberichts über den Bewertungsbesuch und gegebenenfalls den Testlauf legt die Union den Zeitpunkt bzw. die Zeitpunkte fest, ab dem bzw. denen diese Daten von den Mitgliedstaaten an das Vereinigte Königreich nach dem Abkommen übermittelt werden dürfen.
Erwägungsgrund 2 32021D1729
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