Art. 9 Abs. 1 32023D2135BESCHLUSS (GASP) 2023/2135 DES RATES vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Oktober 2026 . Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der…
Art. 4 Abs. 2 32010D0573BESCHLUSS 2010/573/GASP DES RATES vom 27. September 2010 betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Art. 8 Abs. 2 32010D0638BESCHLUSS 2010/638/GASP DES RATES vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Art. 6 Abs. 2 32011D0235BESCHLUSS 2011/235/GASP DES RATES vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2027 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist,…
Art. 1 Abs. null 32024D2693BESCHLUSS (GASP) 2024/2693 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2025. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…