Beschluss (EU) 2019/1917 des Rates vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Zusammenhang mit der vorgesehenen Annahme bestimmter Änderungen der Anlage 3 zu vertreten ist
Es wird erwartet, dass auf der siebten, vom 4. bis 8. Dezember 2018 stattfindenden Tagung die Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens eine Entschließung über die Annahme von Änderungen der Anlagen 2 und 3 des Abkommens annehmen wird.
Erwägungsgrund 3 32019D1917
Erwägungsgrund 3 32019D1917Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen